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Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

Ab Januar 2020 Änderung in der Klasse B

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

• Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
• Mindestalter: 25 Jahre
• Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
• Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
gemäß Anlage 7b der FeV

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
Die Ausbildung muss von der Fahrschule in ausreichender Form dokumentiert werden.
Theoretischer Schulungsstoff
Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Praktischer Schulungsstoff
Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. In diesen Unterrichtseinheiten sind mindestens die Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu schulen.
Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig.
Schulungsfahrzeug
Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 der FeV zu verwenden. Für das Schulungsfahrzeug muss eine geeignete technische Einrichtung zur Verfügung stehen, die es dem Fahrlehrer ermöglicht, mit dem Teilnehmer zu kommunizieren.
Abschluss der Schulung
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 der FeV über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen.


"Begleitetes Fahren ab 17"

„Begleitetes Fahren ab 17“ sollen Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren in Hamburg das sichere Fahren in Gegenwart einer Begleitperson üben, um so besser mit den vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs umgehen zu können. Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln, damit in Hamburg künftig weniger Führerscheinanfänger im Straßenverkehr verunglücken.

 

Änerungen in der Motorradausbildung

Ab Januar 2013 Änerungen in der Motorradausbildung
Die “neuen” Klassen regeln sich wie folgt:

KLASSE AM  Kleinkrafträder - dreirädrige und vierrädrige Leichtfahrzeuge
• Mindestalter: 16 Jahre
• Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH*
• Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
• Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
• Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nenndauerleistung
• Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Die besonderen  Ausbildungsfahrten gibt es in der Klasse AM nicht.
KLASSE A1 Leichtkrafträder - dreirädrige Kraftfahrzeuge
• Mindestalter: 16 Jahre
• Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und begrenzt bis 11 kW Motorleistung
• Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
• Dreirädrige Kraftfahrzeuge max 45 km/h bbH*, max 15 kW Motorleistung
• Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A2 erworben werden
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die  Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten,  Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten a. 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
KLASSE A2 - Mittelschwere Krafträder
• Mindestalter: 18 Jahre
• Begrenzt bis 35 kW Motorleistung
• Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
• Bei zweijährigen Vorbezitz der Klasse A1 - nur praktische Prüfung
• Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die  Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten,  Fertigkeiten und der Erfahrungen
Die besonderen Ausbildungsstunden a. 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland.
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.
KLASSE A Schwere Krafträder - dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftrad
• Mindestalter: 24 Jahre
• Über 35 kW Motorleistung
• Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg bei Krafträdern
• Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
• Mindestalter: 21 Jahre
• Über 15 kW Motorleistung
• Hubraum mehr als 50 ccm
• Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2  nur praktische Prüfung
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die  Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten,  Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Bei Vorbesitz von A1
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit
 
Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre)
Es sind keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Änderung Anhänger Ausbildung

Ab 19.01.2013 Änderung Regelung für Anhänger
Klasse B

Fahrzeug: Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässiges  Gesamtgewicht und Anhänger bis max. 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, bis max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz, Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer  ist als 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
Ausbildung: in Theorie und Praxis
Prüfung: in Theorie und Praxis
Erfordert: Passbild, Sehtest, Erste Hilfe Kurs
 
Klasse B '96' (mit Schlüsselzahl 96)
Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und  Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wobei die Summe  der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3.500 kg,  aber nicht größer als 4.250 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
Vorbesitz: Klasse B oder Klasse B beantragt
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: keine, nach bescheinigter Ausbildung erfolgt der Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein
 
Klasse BE
Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger (auch Sattelanhänger) bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)
Ausbildung: nur Praxis
Prüfung: nur Praxis (mit praktischer Ausbildung)
Erfordert: Vorbesitz Klasse B oder Klasse B beantragt, Passbild, Sehtest, Erste Hife Kurs

 

Links

 

Kfz-Sachverständiger Studt

Andreas Studt bietet hier seine Leistung als Sachverständiger für dek Kfz-Bereich an.

www.sv-studt.de

Fahrlehrerverband Hamburg

Sind Sie Fahrlehrer oder Fahrschüler?
Oder wollen Sie sich einfach nur einmal informieren?

www.fahrlehrerverband-hamburg.de

Begleitendes Fahren

„Begleitetes Fahren ab 17“ sollen Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren in Hamburg das sichere Fahren in Gegenwart einer Begleitperson üben, um so besser mit den vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs umgehen zu können.

www.begleitetes-fahren.hamburg.de

Verkehrswacht Hamburg

Die Verkehrswacht Hamburg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit seiner Gründung im Jahr 1951 für mehr Sicherheit auf Hamburgs Straßen einsetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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